MDS-Betriebsrat setzt Infoanspruch vor Arbeitsgericht durch
dju Landesfachgruppe Nordrhein-WestfalenDie Mediengruppe M. DuMont Schauberg (MDS) muss dem Betriebsrat Folien aus einer Powerpoint-Präsentation zur Verfügung stellen, mit denen der Belegschaft bei einer Informationsveranstaltung im September das sogenannte "Zukunftsprogramm Perspektive Wachstum" vorgestellt wurde. Das hat das Kölner Arbeitsgericht entschieden.
"Den Antragsgegnerinnen wird aufgegeben, die Charts der Powerpoint-Präsentation, die der Belegschaft bei der Mitarbeiterversammlung vom 26.09.2014 betreffend das Zukunftsprogramm \"Perspektive Wachstum\" vorgestellt wurde, in Papierform vorzulegen, bei Meidung eines Zwangsgeldes in Höhe von bis zu 10.000,00 EUR für jeden Tag der Nichterfüllung", heißt es in der Kurzmitteilung des Gerichtes (Az: 15 BVGa 26/14 - Datum aufrufen: 22.10.2014).
Heute auch: Gemeinsame Erklärung der Betriebsrat der Mediengruppe DuMont Schauberg aus Köln, Hamburg, Halle und Berlin.
22. Oktober 2014